Nutzungs- und Lizenzbedingungen für Bild-Downloads
Bitte lesen Sie sich die folgenden Lizenzbedingungen sorfältig durch, bevor Sie sich für die Lizensierung einer Grafik per Download entscheiden. Die Lizenzbestimmungen wiederholen im Grunde genommen nur Ihre Rechte und Pflichten, denen Sie laut des deutschen Urheberrechtsgesetzes ohnehin bei der Lizensierung einer Grafik zustimmen.
Die Bestimmungen gelten für Lizenzverhältnisse zwischen dem Urheber der Grafik (nachfolgend "Urheber" genannt) und Ihnen, dem Lizenznehmer (nachfolgend "Lizenznehmer" genannt). Die toonpool.com GmbH (nachfolgend "toonpool" genannt) übernimmt im Außenverhältnis die Funktion als Vermittler und überdies die technische Realisierung und Kaufabwicklung der Lizensierung.
§1 Umfang der Nutzungsberechtigung
1.1. Der Urheber gewährt dem Lizenznehmer des Grafik-Downloads (nachfolgend "Grafik" genannt) das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der entsprechenden Grafik ein, die der Lizenznehmer für die Einleitung des Download-Prozesses ausgewählt hat.
1.2. Die Grafik ist urheberrechtlich geschützt. Der Urheber räumt dem Lizenznehmer hiermit das nicht ausschließliche Recht ein, die Grafik ihrer Bestimmung nach auf einem Computer zu speichern und anschließend zu nutzen.
1.3. Falls mit toonpool schriftlich nicht weiter verabredet, ist insbesondere folgendes unzulässig:
- die Vermietung, Unterlizensierung oder entgeltliche oder unentgeltliche Veräußerung der Grafik, z.B. Vertrieb als Download-Datei oder Verkauf von Textilien, die mit der Grafik bedruckt sind;
- das Herstellen einer Kopie der Grafik unabhängig davon, ob sie danach an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden soll;
- bei der Lizensierung einer Grafik für die Online-Nutzung eine Darstellung der Grafik in Internet, e-Mail, Newslettern etc. mit einer Größe von mehr als 1.000 Pixeln (lange Seite);
- bei der Lizensierung einer Grafik für die Print- oder andere Nicht-Online-Nutzungen die Verwendung in Online-Bereichen;
- die Verwendung der Grafik in einem anderen zeitlichen und inhaltlichen Rahmen, als der Rahmen, der vom Lizenznehmer beim Erwerb der Grafik angegeben wurde;
- die Verwendung und Aufführung der Grafik in Bilddatenbanken und -Katalogen;
- die Verwendung der Grafik direkt oder im Zusammenhang im obszönen, gesetzeswidrigen, anstößigen, rassistischen oder pornographischen Kontext;
1.4. Der Lizenznehmer darf die Grafik unter Einhaltung des Urheberpersönlichkeitsrechts in der Art und Weise bearbeiten, wie es für die Einbringung in das Projektergebnis nötig ist. Eingeschlossen in diese Erlaubnis ist die Verbindung mit anderen Bildern oder die ausschnittsweise Nutzung der Grafik.
§2 Urheber-Nennung
2.1. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Quelle als Bildnachweis zu nennen, wobei sowohl toonpool als auch der Urheber zu nennen ist. Die Nennung muss, abhängig von dem Medium, in dem die Grafik verwendet wird, im Impressum oder unmittelbar am Bild erfolgen in dieser Formatierung: "Künstlername / toonpool.com".
2.2. Wird die Grafik im Online-Bereich verwendet, muss die Quellenangabe in Verbindung mit einer Verlinkung auf die Website www.toonpool.com oder direkt auf das Angebot der Grafik erfolgen.
2.3. Bei Verletzung der Urheber-Nennung im vorgeschriebenen Rahmen wird von toonpool.com ein Aufschlag von 100% auf das Basis-Honorar erhoben.
§3 Haftung von toonpool
toonpool haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen toonpool bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
§4 Schlussbestimmungen
4.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin.
4.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.