Richter bei der Arbeit
#400273 / 1798 mal angesehenBöhmermann wollte sich sein Schmähgedicht auf Erdogan als legitim (unter Inanspruchnahme der Kunstfreiheit) bestätigen lassen.
Doch die Verfassungsrichter spielten nicht mit, sondern bestätigten, dass dreiviertel des Gedichts nur simple Beleidigungen und Herabsetzungen enthalten.
Damit darf das 'Gedicht' nicht in ganzer Länge öffentlich vorgetragen werden.
Medien & Kultur » TV & Rundfunk Literatur
janböhmermannschmähgedichtreceptayyiperdoganhöchstrichterlicheeinstufungbeleidigungherabsetzungablehnunginanspruchnahmekunstfreiheitprozessurteilrichterknebelcartoonkarikaturbartholdjanböhmermannschmähgedichtreceptayyiperdoganhöchstrichterlicheeinstufungbeleidigungherabsetzungablehnunginanspruchnahmekunstfreiheitknebelcartoonkarikaturbarthold
Kommentare (3)
Member
Erl, am 13. February 2022 Beitrag melden antworten applause 0
Member
Harm Bengen, am 13. February 2022 Beitrag melden antworten applause 0
Member
Ago, am 13. February 2022 Beitrag melden antworten applause 0