Niemand
#284414 / 1604 mal angesehenGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3 (3): "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." - Dann fehlten ja nur noch Menschen mit Behinderung, zum aussortieren.
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