Keinen Durchblick
#449683 / 568 mal angesehenIm Jahr 2023 konnten in Deutschland rund 4,4 Millionen Fernsehgeräte an Konsumenten verkauft werden. Im Vorjahr belief sich der Absatz von TV-Geräten noch auf rund 4,9 Millionen Stück. In rund 60 Prozent aller Haushalte in Deutschland steht nur ein einzelnes TV-Gerät.
Nach § 811 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Fernsehgerät unpfändbar, und zwar auch dann, wenn daneben ein Hörfunkgerät vorhanden ist. Grund dafür: einem Schuldner würde ohne Fernsehgerät die ihm grundrechtlich geschützte Möglichkeit genommen, sich aus allgemein zugänglichen Quellen über das Weltgeschehen zu informieren.
Ach ja, heute beginnt die IFA in Berlin!
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, am 06. September 2024 Beitrag melden antworten applause 0