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Kommentare (2)
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Die Behauptung, mit Unterstützung der Ukraine tue Deutschland etwas auf russischem Territorium, ist also unzutreffend.
Mit seinem Angriffskrieg hat Russland drei völkerrechtlich bindende Verträge gebrochen, die es (bzw. sein Rechtvorgänger) eingegangen ist:
1. die UNO-Charta, die Angriffskriege verbietet,
2. die Schlussakte von Helsiki, die die gewaltsame Veränderung von Grenzen verbietet und
3. das Budapester Abkommen, mit dem die Ukraine im Gegenzug für die Abgabe ehem. russischer Atomwaffen russische Sicherheitsgarantien erhalten hat.
Alle Länder, die keine Supermächte sind, sind auf die Einhaltung internationaler Regeln angewiesen, so auch wir als im Vergleich zu den Supermächten kleines Land.
Es hat aber gar keinen Sinn, internationale Regeln aufzustellen, wenn auch die gröbste Missachtung dieser Regeln keine Folgen für den Regelbrecher hat.
Aus diesem Grund ist es in unserem Interesse, an der Eindämmung und Sanktionierung von Regelverletzungen mitzuwirken.
Ein anderer Punkt, mit dem der Ukrainekrieg unsere Interessen berührt, ist, dass durch kriegerische Auseinandersetzungen in unserem Umfeld ausgelöste Flüchtlingsströme praktisch immer große Lasten für uns zur Folge haben.
Barthold, am 02. June 2024 Beitrag melden antworten applause 0
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Barthold, am 01. June 2024 Beitrag melden antworten applause 0