Chatland 12 points
#473819 / 218 mal angesehenIm weltweit beachteten Verfahren der GEMA gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter OpenAI hat das Landgericht München jetzt ein sehr klares Urteil gesprochen: OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht. Erstmals wurde in Europa die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KI-Systeme rechtlich bewertet und zugunsten der Kreativen entschieden. Sonst heißt es eines Nachts noch ....
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Shahid Atiq, vor 10 Stunden Beitrag melden antworten applause 0